Zuschuss der Pflegekasse
für Umbaumaßnahmen
Förderung der Umbaumaßnahmen
Oftmals sind die Gründe für bauliche Anpassungen des Wohnraums nicht einfach der Wunsch nach gesteigertem Komfort, sondern krankheits- oder altersbedingte Mobilitätseinschränkungen. In dem Fall sind Umgestaltungen, wie die Anpassung von Treppen, Zugängen und des Badezimmers, notwendig, um in der eigenen Wohnung leben zu können und sich möglichst viel Selbstständigkeit zu erhalten. Liegt ein Pflegegrad bei der oder dem Betroffenen vor, kann ab der Pflegestufe 0 eine Förderung durch die Pflegekasse in Anspruch genommen werden.
Laut § 40 Absatz 4 des Sozialgesetzbuchs (SGB) XI kann dann ein Antrag auf Kostenübernehmen im Rahmen der Wohnraumanpassung gestellt werden. Der Zuschuss für den bedarfsgerechten Umbau des Wohnraums beläuft sich auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und wird ohne Eigenanteil gewährt.
Im Badezimmer werden folgende Maßnahmen unterstützt, die wir Ihnen ebenfalls anbieten:
- Einbau einer Badewannentür
- Anti-Rutsch-Beschichtungen (nicht nur in Badewanne/Dusche )
- Installation Halterungen, Griffe und Handläufe
- Installation von Badewannen-Einstiegshilfen (Lift)
- Installation Duschabtrennungen
- Verbreiterung der Zimmertür
Die Antragstellung erfolgt direkt bei Ihrer Pflege- oder Krankenkasse. Die benötigten Formulare finden Sie auf der Homepage Ihrer Krankenkasse oder direkt in der Geschäftsstelle.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung.